Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") verabschiedet und zuletzt am 6. Juni 2008 verschiedene Änderungen des DCGK beschlossen. Der DCGK gibt Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der " Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex".
Die Manz AG unterstützt eine transparente Kommunikation mit Anlegern, Finanzmärkten, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit und misst daher dem Corporate Governance Kodex einen hohen Stellenwert bei. Gemäß § 161 AktG steht Ihnen hier die Entsprechenserklärung für das Jahr 2011 zum Download zur Verfügung.“
Gemäß § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht hat (sog. "Jährliches Dokument"). Das jährliche Dokument für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 1. April 2012 finden Sie hier.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Manz AG sowie diesen Personen nahe stehende natürliche und juristische Personen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, eigene Geschäfte mit Manz-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten mitzuteilen (sog. "Directors' Dealings"). Die Manz AG ist verpflichtet, Mitteilungen über sog. Directors' Dealings zu veröffentlichen. Downloads der bisher zugegangenen Directors' Dealings-Meldungen