STIMMRECHTSMITTEILUNGEN //
VOTING RIGHTS ANNOUNCEMENT
Veröffentlichungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
Gemäß § 33 Abs. 1 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mitzuteilen. Ähnliche Mitteilungspflichten gelten nach §§ 38, 39 WpHG für Inhaber von Finanzinstrumenten bei Überschreitung der genannten Meldeschwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3%
.
Wir sind gemäß § 40 WpHG verpflichtet, diese Mitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu veröffentlichen.
​
Kontakt für Stimmrechtsmitteilungen
Bitte schicken Sie Stimmrechtsmitteilungen per E-Mail an: investor-relations@manz.com
09.07.2025:
MANZ AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Shanghai Electric Newage Company Ltd.
20.06.2025:
Shanghai Electric Newage Company Ltd.
20.06.2025:
Shanghai Electric Newage Company Ltd.
17.06.2025:
MANZ AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Shanghai Electric Newage Company Ltd.
17.06.2025:
MANZ AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Shanghai Electric Hongkong CO. Ltd.