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Ad-hoc-Mitteilung - Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

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Manz AG / Schlagwort(e): Sonstiges


Manz AG beantragt Widerruf der Börsenzulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse

Reutlingen, 29. Juni 2026, 11:30 Uhr CET / CEST – Der Insolvenzverwalter und der Vorstand der Manz AG haben heute bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt, die Zulassung der von der Manz AG ausgegebenen Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 BörsG zu wider-rufen. Es ist davon auszugehen, dass der Handel der Aktien der Manz AG im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Laufe des 3. Quartals 2026 eingestellt wird.


Ferner haben der Insolvenzverwalter und der Vorstand entschieden, den Widerruf der Einbe-ziehung der Aktien der Manz AG in den Freiverkehr an weiteren Börsen in Deutschland zu beantragen.


Ziel der Anträge ist es, die Folgepflichten für die Gesellschaft entfallen zu lassen, die sich aus der Börsenzulassung und der Einbeziehung in den Börsenhandel ergeben.


Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A0JQ5U3

WKN: A0JQ5U

Börsenkürzel: M5Z

Marktsegment: Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse


Manz AG

Steigäckerstraße 5

72768 Reutlingen Deutschland


<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>

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