Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") verabschiedet und zuletzt am 6. Juni 2008 verschiedene Änderungen des DCGK beschlossen. Der DCGK gibt Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex".
Die Manz AG unterstützt eine transparente Kommunikation mit Anlegerinnen und Anlegern, Finanzmärkten, Geschäftspartnern, Beschäftigten und der Öffentlichkeit und misst daher dem Corporate Governance Kodex einen hohen Stellenwert bei. Gemäß § 161 AktG stehen Ihnen hier die Entsprechenserklärungen zum Download zur Verfügung.
Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, sind gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung der Europäischen Union verpflichtet, Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die Aktien der Manz AG zu melden. Die Manz AG ist verpflichtet, Mitteilungen über sog. Directors' Dealings zu veröffentlichen. Hier finden Sie die Auflistung der bisher eingegangenen Directors' Dealings-Meldungen.