Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Abweichungen von den Empfehlungen sind zudem zu begründen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG geben jährlich eine Entsprechenserklärung ab, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht wird.