Entsprechenserklärung

Gemäß § 161 Aktiengesetz („AktG“)

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG orientieren sich bei ihren Aktivitäten an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser umfasst wesentliche gesetzliche Vorschriften sowie international und national anerkannte Standards zur Unternehmensführung, die von der entsprechenden Regierungskommission erarbeitet und weiterentwickelt wurden. Damit soll eine gute Unternehmensführung und -kontrolle sichergestellt werden.

Das Ziel ist dabei auch, dem stetig steigenden Informationsanspruch der unterschiedlichen Interessengruppen gerecht zu werden, indem Transparenz geschaffen und das Vertrauen in die Unternehmensführung gestärkt wird.

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