Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Vergütungsberichte und Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Manz AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Erfolgsunabhängige Komponenten als feste Bestandteile der Vergütung sind das jährliche Festgehalt, die Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Erfolgsabhängige Komponenten als variable Bestandteile sind die kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive – „STI“) und die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive – „LTI“).

Der Aufsichtsrat der Manz AG hat gemäß § 87a AktG ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen, das von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 mit einer Mehrheit von 98,93 % der abgegebenen Stimmen gebilligt worden ist.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Manz AG geregelt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht bei der Manz AG ausschließlich aus einer Festvergütung. Dies entspricht der Funktion des Aufsichtsrats als unabhängiges Beratungs- und Kontrollorgan im Gefüge des deutschen Aktienrechts. Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt. Ferner wird dem für die einzelnen Sitzungen anfallenden Zeitaufwand durch ein angemessenes Sitzungsgeld Rechnung getragen.

Vergütungsberichte

Über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ist gemäß § 162 AktG jährlich ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe der individuellen Vergütung, die den Organmitgliedern der Manz AG im jeweiligen Berichtsjahr zugeflossen bzw. gewährt worden ist. Der Bericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 162 AktG sowie ggf. den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweiligen Fassung. Der Vergütungsbericht wird gemäß § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft.

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

Die ordentliche Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 hat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Mehrheit von 99,70 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021

Die ordentliche Hauptversammlung vom 5. Juli 2022 hat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 mit einer Mehrheit von 99,57 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

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