13.10.2016 09:58:00 CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
Die Manz AG, Reutlingen, (ISIN: DE000A0JQ5U3) hat heute mit einem wichtigen Kunden, der Anfang Juni 2016 ein Großprojekt im Bereich Energy Storage mit möglichen Auswirkungen auf die Prognose für das Geschäftsjahr 2016 kurzfristig gestoppt hatte (Ad-hoc-Meldung vom 11. Juni 2016), eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen. Infolge der Vereinbarung entstehen für die Manz AG aus dem nun endgültig stornierten Auftrag keine weiteren negativen Ergebniseffekte. Allerdings entfallen durch die Auftragsstornierung sowie das Ausbleiben von erwarteten Folgeaufträgen entsprechende Umsatzerlöse und Erträge für das Gesamtjahr 2016. Gleichwohl hält der Vorstand der Manz AG vorbehaltlich der geplanten Erteilung eines Auftrags für eine CIGSfab an der bisherigen Prognose für das Geschäftsjahr 2016 fest. Diese sieht eine signifikante Steigerung des Umsatzes der Manz-Gruppe im Vergleich zu dem im Geschäftsjahr 2015 erzielten Umsatz sowie ein signifikant verbessertes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Vergleich zu dem im Geschäftsjahr 2015 vor.
Zusatzinformationen:
ISIN: DE000A0JQ5U3
WKN: A0JQ5U
Börsenkürzel: M5Z
Marktsegment: Regulierter Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
Manz AG
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Deutschland
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -