Manz AG nimmt nicht zahlungswirksame Sonderabschreibungen auf einen Vermögenswert im Solargeschäft vor

29.07.2022 12:36:00 CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Da auch in den finalen Verhandlungen mit dem chinesischen Kunden Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. am Vormittag des 29. Juli 2022 keine Einigung über den Abschluss des Solar-Großprojekts CIGSfab erzielt werden konnte, hat der Vorstand der Manz AG, Reutlingen, (ISIN: DE000A0JQ5U3), heute entschieden, die Verhandlungen mit dem Kunden zu beenden und nicht zahlungswirksame Sonderabschreibungen in Höhe von 23,2 Mio. EUR auf einen Vertragsvermögenswert aus dem Solarprojekt vorzunehmen. Die Manz AG verfolgt nun das Ziel, über den gerichtlichen Weg ihre Ansprüche geltend zu machen. Aufgrund der aus dieser Entscheidung resultierenden Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung sowie vor dem Hintergrund des unerwartet starken Anstiegs der Rohstoff- und Energiekosten, eines veränderten Projektmix, anhaltender Herausforderungen in den globalen Lieferketten sowie gestiegener wirtschaftlicher Unsicherheiten bei Kunden der Manz AG, passt der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 an. Die angepasste Prognose wird am 04. August 2022 zusammen mit den Finanzkennzahlen für das erste Halbjahr 2022 kommuniziert.

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A0JQ5U3
WKN: A0JQ5U
Börsenkürzel: M5Z
Marktsegment: Regulierter Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

Manz AG
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Deutschland

<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>

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